FINMA hat erstmals Börse und Zentralverwahrer für Handel mit Token bewilligt
Mit der Einführung von «Token-SIX» sind die ersten Schritte auf dem Weg zur digitalen Effektenbörse gemacht worden. Das Projekt wurde zwar im Juli 2018 schon angekündigt. Wichtig ist, dass endlich das regulatorische Gerüst steht. Die SIX Digital Exchange hat für den Betrieb einer Börse und eines Zentralverwahrers für digitale Vermögenswerte von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Bewilligung erhalten. Damit wird erstmals auf dem Finanzplatz Schweiz eine Bewilligung für Infrastrukturen erteilt, die den Handel von digitalen Wertpapieren in Form von Token und deren integrierte Abwicklung ermöglichen. Im Gegensatz zu anderen Handelsplätzen, die bereits eine Zulassung erhalten haben (z.B. Taurus: Erste Krypto Börse), verfügt die SIX-Tochter so auch über ein «Back-office».
Im Moment gibt es vielleicht mehr Anbieter für Lösungen zur digitalen Verbriefung von Vermögenswerten (Tokenisierung) und Börsen derartiger Token als digitale Vermögenswerte, die auch gehandelt werden wollen. Aber das Ganze wird mit Sicherheit Schwung in dieses Thema bringen.
Neue Möglichkeiten eröffnen sich
Ob es sich um traditionelle Anlageformen wie Immobilien, Wertpapiere und Gold handelt oder um völlig unkonventionelle Anlagen wie Kunstobjekte – die Tokenisierung von Vermögenswerten bietet den Anlegern aufregende Möglichkeiten.
Anleger haben die Möglichkeit, in verschiedene Anlageklassen zu investieren und ihr Anlageportfolio auf eine bisher nicht vorstellbare Weise zu diversifizieren. Zudem hat diese Technologie das Potential, viele Branchen nachhaltig zu revolutionieren!
Die Calanni Estate Consulting AG ist überzeugt, dass dank den unten aufgeführten Vorteilen bald genügend Liquidität vorhanden sein wird, sodass die Nachfrage nach «Asset Tokens» nicht mehr lange fehlt.

Der Markt für Securty-Tokens/Asset Tokens zeigt weltweit schon länger Anzeichen eines Wiederauflebens
Auf dem Security Token Markt gibt es schon länger Anzeichen eines Wiederauflebens. Immer mehr private Unter-nehmen werden traditionelle Börsengänge (IPO) umgehen und stattdessen die Blockchain-Technologie verwenden, um den Kapitalbeschaffungsprozess zu digitalisieren. Einige in der Branche gehen inzwischen sogar so weit, eine Versechsfachung der Gesamtsumme, die mit solchen Finanzierungsmethoden in den nächsten vier Jahren eingenommen wird, vorherzusagen.
«Securitize», das privaten Unternehmen hilft, durch die Ausgabe von Token Geld zu beschaffen, hat zum Beispiel im Juni 2021 eine Finanzierungsrunde der Serie B in Höhe von 48 Millionen US-Dollar abgeschlossen. Morgan Stanley und Blockchain Capital führten gemeinsam die Runde, die überzeichnet war.
Security Token sind digitalisierte Versionen traditioneller Instrumente wie Aktien und Anleihen. Einige erwarten sogar, dass diese Branche in den nächsten fünf Jahren das Marktvolumen für Kryptowährungen übertreffen wird.
Von der Technolgie zur Regulierung
Die steigende Popularität der Tokenisierung von Vermögenswerten schliesst die Lücke zwischen traditionellen und neuen Kapitalmärkten. Ein STO (Security Token Offering) ermöglicht neue Möglichkeiten für ein Token basiertes Fundraising in einem regulierten Umfeld. Dem Grundsatz der Technologieneutralität folgend, baut die Schweizer Regulierung der Token-Ökonomie auf bestehendem Finanzmarkt Recht auf, das sich ständig weiterentwickelt.
Die Finanzierung über einen STO weist im Vergleich zu herkömmlichen Fundraising-Methoden erhebliche strukturelle Unterschiede auf. Grundsätzlich erfordert ein STO im Gegensatz zu traditionellen Finanzierungsquellen (z.B. Börsengang) nicht zwingend einen Finanzintermediär.
Jeder STO muss im Hinblick auf die Anwendung des schweizerischen Finanzmarktrechts von Fall zu Fall analysiert werden. Einschlägige Bestimmungen sind beispielsweise die Vorschriften für Banken und Effektenhändler, die Prospektpflicht oder das Kollektivanlagengesetz. Im September 2020 hat das Schweizer Parlament das Bundesgesetz zur Entwicklung der Distributed-Ledger-Technologie (Schweizer DLT-Gesetz) verabschiedet. Dem technologieneutralen Ansatz der Schweizer Gesetzgebung folgend wurden punktuelle Anpassungen an bestehenden Gesetzen vorgenommen:
Ab Februar 2021 ist das sogenannte Registerwertrecht in Kraft getreten. Insbesondere erfordert das neu eingeführte Registerwertpapier keine beaufsichtigende Institution wie eine Bank, Wertpapierfirma oder Zentralverwahrer für seine Erstellung und Übertragung. Stattdessen unterliegt die Erstellung eines solchen Registerwertpapiers dem sog. „Registrierungsvertrag“ über ein ledger-basiertes Register, das bestimmte materielle Voraussetzungen erfüllen muss (Art. 973d Abs. 2 Z 1 – 4 Obligationenrecht). Zudem wurde die Trennung von kryptobasierten Vermögenswerten im Insolvenzfall geklärt.
Im Juni 2021 hat der Bundesrat das Schweizer DLT-Gesetz per 1. August 2021 vollständig in Kraft gesetzt. Im Finanzmarktinfrastrukturrecht wurde nämlich eine neue Bewilligungskategorie für DLT-Handelssysteme etabliert und damit ein flexibler Rechtsrahmen für neue Formen der Finanzmarktinfrastruktur.
Security Token nach Schweizer Finanzmarktrecht
Aufsichtsrechtliche Einordnung: Anstelle von „Security Token“ verwendet die schweizerische Aufsichtsbehörde FINMA den Begriff „Asset Token“. Diese Token stellen Vermögenswerte wie Fremd- oder Eigenkapitalforderungen an den Emitten-ten dar und versprechen zB eine Beteiligung an zukünftigen Unternehmens-gewinnen oder zukünftigen Kapitalflüssen. In ihrer wirtschaftlichen Funktion sind sie damit analog zu Aktien, Obligationen oder Derivaten.In diese Kategorie fallen auch Token, die den Handel von physischen Vermögenswerten auf der DLT/Blockchain ermöglichen. Ein Token, der als Asset-Token qualifiziert, wird als Wertpapier eingestuft nach Schweizer Finanzrecht.
Anwendung der Prospektpflicht: Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) hat eine allgemeine Prospektpflicht für Effekten eingeführt. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen, z.B. für Angebote an (i) professionelle Anleger, (ii) weniger als 500 Anleger, (iii) Anleger, die mehr als CHF 100’000 investieren, oder (iv) die auf einen Gesamtbetrag von CHF 8 Mio. gerechnet über 12 Monate begrenzt sind.
KYC/AML-Anforderungen: Gemäss FINMA fallen Emittenten von Asset Token grundsätzlich nicht unter die Schweizer AML-Verordnung. Dies muss jedoch überprüft werden.
Hauptvorteile von STOs in der Schweiz
Die Schweiz ist eines der fortschrittlichsten Länder der Welt bei der DLT-Anpassung und ein internationaler Hub für innovative Unternehmen mit einem breiten Netzwerk und profunder Expertise. Die starke Zusammenarbeit zwischen dem DLT-Ökosystem und der konventionellen Finanzindustrie trägt dazu bei, ein nachhaltiges Wachstum von STOs in der Schweiz zu fördern.

Geringere Kosten: Durch den Wegfall zahlreicher Vermittler und Prozesse sind der Verwaltungsaufwand und die Kosten für jeden Schritt deutlich geringer.
Einfache und schnelle Übertragbarkeit: DLT-basierte Abwicklung erhöht die Transaktionsgeschwindigkeit drastisch, sodass Token und Aktien innerhalb einer Minute übertragen werden können – ohne Papierkram und sogar digitale/schriftliche Unterschriften
Vollautomatisierung: Automatisierte Prozesse, wie die vollautomatisierte Durch-führung von Kapitaltransaktionen (z.B. Dividenden- oder Zinszahlungen) oder Genehmigungsprozesse von Bestands-investoren.
Globale Investorenreichweite: Digitalisierte Aktien können mit einem einfachen «Investoren-Onboarding» weltweit rund um die Uhr und ortsunabhängig übertragen werden, was eine Reichweite der Investoren über etablierte Netzwerke hinweg ermöglicht
Durchsetzbare Rechte: Token-Inhaber treten als Aktionäre mit durchsetzbaren Rechten auf, inkl. Dividende und Stimmrechte
Öffnung von Marktzugängen und -chancen: Geringere Eintrittsbarrieren zu den Kapitalmärkten und Zugang zu neuen Anlagemöglichkeiten mit Optionen für kleinere Ticketgrössen sowie Portfoliodiversifikation (inkl. bisher kaum investierbarer Vermögenswerte)
Schnelle Einarbeitung: Das gesamte Verfahren wird durch die Digitalisierung der Prozesse sowie erleichterte regulatorische Anforderungen beschleunigt (FINMA-No-Action-Letter oder Tax Ruling nicht erforderlich)
Optimiertes Corporate Housekeeping: Digitales Corporate Housekeeping inkl. Echtzeit-Tokenholder-/Aktionärsregister zur Optimierung der Investoren-kommunikation
Über die Calanni Estate Consultig AG
Bildung und Anlegerschutz sind wichtige Elemente des Ökosystems. Daher arbeitet das Team von CEC daran, um die Transparenz insbesondere in der digitalen Immobilienbranche zu erhöhen. Investoren, die mit ihrer Zeit und ihrem Geld Risiken eingehen, verdienen einen nahtlosen Entdeckungs-prozess, der sich mit den zuverlässigen und ver-trauenswürdigen Beratern für digitale Vermögens-werte auf der ganzen Welt verbindet.